Geerbtes Haus verkaufen? Was muss beachtet werden? 

 

Du hast ein Haus geerbt und fragst dich, wie es weitergeht?

Ein geerbtes Haus zu verkaufen kann einige versteckte Risiken mit sich bringen. Denn bevor ihr das Haus verkauft, solltet ihr ein paar Dinge klären. Wir haben die wichtigsten Faktoren zusammengefasst und geben sie euch mit an die Hand.

Ist eine Erbschaftssteuer zu zahlen?

Zunächst gilt es zu klären, ob eine Erbschaftssteuer anfällt. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag bei 500.000 €, bei den Kindern bei 400.000 € und desto weiter das Verwandtschaftsverhältnis umso niedriger der Freibetrag (Stand Jan. 2022). Zu beachten ist, dass der Gesamtwert des Erbes zählt. Gibt es also neben der Immobilie weitere Vermögensgegenstände, muss zunächst der Wert dieser ermittelt werden, um eine mögliche Erbschaftssteuer zu berechnen.

Eintragung ins Grundbuch

Als neuer Eigentümer muss man auch als dieser in das Grundbuch eingetragen werden, um das Objekt veräußern zu können. Hierzu reicht in manchen Fällen ein beglaubigtes Testament zur Vorlage beim Grundbuchamt, wenn hieraus die Erbfolge hervorgeht. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Erbschein beantragt werden sodann kann die Umtragung im Grundbuch stattfinden.

„Spekulationssteuer/Steuer auf Gewinn“

Die sogenannte Spekulationssteuer fällt auch beim Erbe an? Teilweise ja, denn hat der Erblasser das Objekt weniger als 10 Jahre in seinem Besitz und dieses nicht selbst bewohnt, fällt auch hier eine Steuerlast an. Die Höhe dieser ist abhängig vom Wertgewinn und dem persönlichen Steuersatz. Sollte es sich um ein bewohntes Eigenheim handeln oder die Immobilie länger als 10 Jahre im Besitz des Erblassers gewesen sein, ist die Frage der sogenannten Spekulationssteuer irrelevant.

Räumung der Immobilie

Wenn ihr eine selbstgenutzte Immobilie erbt (z.B. Einfamilienhaus), ist diese oftmals noch komplett möbliert. Häufig kommen Fragen auf, wie: „muss ich vor Verkauf räumen?“, „was mache ich mit dem Inventar?“ oder ähnliches. In vielen Fällen können einige Dinge im Objekt verbleiben, alternativ können euch sowohl Entrümplungsunternehmen als auch Antiquitätenhändler weiterhelfen.

Sollte es sich um eine stark sanierungsbedürftige Immobilie handeln, kommt vielleicht vorab die Frage auf, ob man das Erbe überhaupt annehmen sollte? Dies ist ein berechtigter Gedanke. Denn gerade in der heutigen Zeit sind die Kosten für eine Sanierung nicht zu vernachlässigen. Holt euch hierzu am besten eine fachkundige Meinung ein, z.B. von einem Immobilienmakler, Gutachter o.ä. Dieser kann euch mitteilen, welcher der beste Weg ist.

Wenn ihr diese wichtigen Faktoren beachtet, seid ihr auf der sicheren Seite. Natürlich gibt es beim Thema „Hausverkauf“ noch unzählige weitere Faktoren, die es zu beachten gilt. Möchtet ihr weitere Informationen, meldet euch gerne bei uns.

Euer FKI-Team