Immobilie bei Trennung – wie geht es weiter?

Was passiert nach der Trennung mit der Immobilie? Vor dieser Frage stehen viele (Ehe-)Paare häufig unvorbereitet. Denn seien wir mal ehrlich, wenn man gemeinsam eine Immobilie kauft, rechnet man so schnell nicht mit einer Trennung. Hier gibt es einige wichtige Punkte zu beachten- wir geben euch ein paar Tipps an die Hand, um Licht ins Dunkle zu bringen. Jede Trennung verläuft anders und jede Beziehung basiert auf unterschiedlichsten Gegebenheiten. Die untenstehenden Tipps und Informationen sind als allgemeine Wegweiser zu sehen. Sonderfälle gibt es immer wieder und sollten speziell, mit z.B. einem Rechtsanwalt, besprochen werden.

Trennung – Was geschieht mit der Immobilie?

Bewohnen, verkaufen oder vielleicht vermieten? Hier gibt es einige Möglichkeiten. Eine schwierige Frage, die leider nach einer Trennung nicht ausbleibt. Was soll mit der gemeinsamen Immobilie geschehen? Wird die Immobilie von einem Ex-Partner weiter bewohnt? Soll die Immobilie verkauft oder gar vermietet werden? Fragen, auf die es keine pauschale Antwort gibt. Wichtig ist, man sollte sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und langfristig planen, denn alles hat seine Vor- und Nachteile. Kommt man gut miteinander zurecht, ist eine Vermietung nicht auszuschließen, wenn das Objekt sich hierfür eignet (Größe, Lage, Grundriss sind hier entscheidende Faktoren). Ist man hingegen zerstritten, sollte eher über einen Verkauf nachgedacht werden, um weiteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Sind Kinder im Spiel kommt vielleicht eine weitere Bewohnung der Immobilie in Frage. Am besten ist es natürlich, dass man sich schon beim Erwerb der Immobilie Gedanken darüber macht, was ist, wenn der Fall einmal eintreten sollte. Wie gehen wir damit um? Denn, wenn ihr euch schon einmal mit dem Thema auseinandergesetzt habt, wisst ihr, worauf ihr im Nachhinein achten müsst und wie vorzugehen ist. Natürlich ist es am schönsten, wenn das Haus ein Leben lang von beiden Partnern gemeinsam bewohnt wird und die Beziehung standhält. Leider sieht die Realität jedoch häufig anders aus, weshalb wir dieses Thema als ein sehr wichtiges ansehen.

Wem steht was zu?

Ehevertrag oder Zugewinn? Ein wichtiger Punkt, der geklärt werden muss. Sollte ein Ehevertrag vorliegen, ist diesem zu entnehmen, wie mit der Immobilie umzugehen ist. Liegt kein Ehevertrag vor, handelt es sich um eine so genannte „Zugewinngemeinschaft“, welche in § 1373 des BGB geregelt ist. Hier geht es um die Vermögensbeziehungen beider Ehegatten. Das Vermögen, welches sich während der Ehe vermehrt hat, soll gerecht aufgeteilt werden – die Immobilie gehört auch dazu. Wer ist im Grundbuch eingetragen? Sind beide Parteien eingetragen, gehört ihnen die Immobilie zu gleichen Teilen. Ist jedoch nur eine Partei eingetragen, ist diese auch der Alleineigentümer der Immobilie. Ist der Wert der Immobilie während der Ehe gestiegen, zählt diese auch zum Zugewinnausgleich, auch wenn sie bereits vor der Eheschließung von nur einer Partei erworben wurde. D.h. ein Ausbau, Modernisierung oder andere wertsteigernde Maßnahmen sind damit gemeint. Wer zahlt den laufenden Kredit? Derjenige, der den Kreditvertrag bei der Bank unterschrieben hat, ist auch für die Zahlung des Kredites verantwortlich. Haben also beide Parteien den Vertrag unterschrieben, sind beide zur Abzahlung des Kredites verpflichtet. Egal, wer das Haus bewohnt und wer nicht. Dies gilt auch, wenn nur eine Person als Eigentümer im Grundbuch hinterlegt ist. Für rechtliche Aussagen kontaktiert euren Anwalt/Fachanwalt für Familienrecht.

 

Was ist die Immobilie überhaupt wert? 

Man selbst verbindet mit dem Eigenheim viele Emotionen. Es fällt uns schwer, eine rationale Einschätzung zu treffen, wie viel denn das geliebte Haus doch wirklich wert ist. Jedoch ist genau das wichtig- eine realistische Einschätzung über den Wert der Immobilie zu treffen.

Um sicher zu gehen, greift ihr hier auf einen Fachmann/Fachfrau zurück. Was viele nicht wissen, auch ein Immobilienmakler kann ein Wertgutachten erstellen. Dieses ist kostengünstig und bietet euch, bei einem seriösen Makler, einen realistischen Marktwert. Auch wenn die Immobilie nicht verkauft werden soll, könnt Ihr hierzu einen Makler eures Vertrauens kontaktieren. Einen seriösen Makler findet ihr z.B. anhand Erfahrungen von Bekannten oder auch über positive Bewertungen (Google, ProvenExpert usw.).Wichtige Faktoren bei der Bewertung einer Immobilie sind z.B. das Alter und die Art der eingebauten Heizung, Art und Alter der Fenster und des Daches – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Die oben genannten Punkte dienen zur groben Orientierung. Jede Trennung verläuft anders. Wenn Ihr Fragen zu dem Thema „Immobilie nach Trennung“ habt, scheut Euch nicht uns zu kontaktieren. Gerne stehen wir Euch mit Rat und Tat zur Seite.Ansonsten hoffen wir natürlich für Jeden, dass es gar nicht erst so weit kommt, sich mit diesem emotional schwierigen Thema auseinander zu setzen. Euer FKI-Team