Vokabeln, Formeln und Grammatik, all das lernt man in der Schule, aber nicht, worauf man bei der Anmietung und Ausstattung der ersten eigenen Wohnung achten sollte.

Endlich auf eigenen Beinen stehen, raus aus dem Elternhaus und selbstständig die Welt erforschen, das ist nach Schule und Ausbildung häufig der nächste Schritt im Leben eines jungen Menschen. Doch worauf muss man achten, um nicht in finanzielle Probleme zu geraten?

Die grundlegendste Frage sollte lauten: Wie viel Wohnung kann ich mir leisten?

Hier gilt es zum einen, den Bedarf für die Ersteinrichtung der Wohnung zu ermitteln, zum anderen die laufenden Kosten zu berechnen. Fangen wir mit Letzterem an:

Der Mietpreis richtet sich meistens nach Ausstattung, Lage und Größe der Wohnung. Eine 3-Zimmer-Wohnung ländlich gelegen kann durchaus günstiger sein als ein WG-Zimmer in einer Großstadt. Hier empfiehlt es sich, den lokalen Wohnungsmarkt in entsprechenden Onlineportalen zu beobachten und zu überlegen, wie viel Wohnraum man tatsächlich benötigt. Reicht ein Wohn- und ein Schlafraum? Oder doch schon ein Büro/Kinderzimmer einplanen? Sind Garten, Balkon, Terrasse wichtig? Wird ein Stellplatz benötigt? Eine Liste mit den Mindestanforderungen und den optionalen Zusatzwünschen kann helfen.

Doch nun zu den laufenden Kosten, um die man als Mieter nicht herumkommt:

Miete und Wohnnebenkosten

Erstmal muss man wissen, dass sich die Miete aus 2 Positionen zusammensetzt:

  1. Kaltmiete: das ist ein fester Betrag, mit dem die Nutzung der Wohnung bezahlt wird, wird im Mietvertrag festgelegt und kann nur nach engen gesetzlichen Vorgaben erhöht werden. Auch möglich ist eine vertraglich festgelegte Staffelung zur Mieterhöhung.
  2. Betriebskosten: hier werden alle Kosten, die dem Eigentümer der Wohnung durch den Mieter entstehen, bezahlt. Über die Betriebskosten wird in der Regel einmal jährlich abgerechnet. Demnach kann sich dieser Betrag jedes Jahr anhand der Verbräuche ändern – nach oben und nach unten. Bitte beim Vertragsabschluss auf den Unterschied Abschlag = es wird nach Verbrauch abgerechnet und Pauschale = Festbetrag, der egal wie hoch oder niedrig der Verbrauch ist, immer gleichbleibt, achten. Zu empfehlen und auch gängig ist der Abschlag, da er am fairsten ist.

          Zu den Betriebskosten nach § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung) gehören:

          Müll

          Wasser

          Grundsteuer

          Wohngebäude- und Haftplichtversicherung

          Grundstückspflege

          Beleuchtung der Gemeinschaftsbereiche (Keller, Treppenhaus,..)

          Heizkosten (Brennstofflieferung, Schornsteinfeger, Heizungswartung)

          Je nach Gebäudeart noch einige weitere individuelle Posten

Diese beiden Punkte zusammen ergeben die Warmmiete.

Zur Warmmiete kommen Kosten, die nicht über den Vermieter laufen. Ein Stromliefervertrag wird in der Regel vom Mieter selbst mit dem Anbieter seiner Wahl abgeschlossen, Telefon bzw. Internet genauso.

 

Vernünftige Absicherung für den Fall der Fälle

Eine Hausratversicherung sichert Schäden ab, die am eigenen Inventar entstehen können, während eine Haftpflichtversicherung die Schäden begleicht, die man selbst bei anderen, auch am Mietobjekt, verursacht. Ideales Beispiel hierfür ist ein undichter Spülmaschinenschlauch: die Hausratversicherung kümmert sich um Schäden an eigenen Gegenständen, während die Haftpflichtversicherung die dadurch entstandenen Schäden an der Wohnung bedient. Daher sollten idealerweise beide Versicherungen abgeschlossen werden, sie liegen aber zum Glück im niedrigen Beitragsbereich und sind damit auch für Berufseinsteiger erschwinglich.

Weitere private Kosten müssen natürlich auch berücksichtigt werden: Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Fahrtkosten, Freizeitaktivitäten, Abos … erst wenn man seine gesamten Ausgaben kennt, weiß man, wie teuer die Miete sein darf.

Die meisten Vermieter nehmen eine Kaution, um eine Sicherheit für eventuelle Schäden an der Wohnung bei Auszug zu haben. Diese darf maximal 3 Kaltmieten betragen.

 

Ausstattung der Wohnung

Auch hier gibt es wieder große Unterschiede zwischen: was brauche ich wirklich und: was will ich haben?

Zur Grundausstattung gehört sicherlich eine Küche. Manche Wohnungen werden bereits mit Küche vermietet, entweder in der Miete inklusive oder mit einem Zusatzbetrag. Dann muss man sich nur um das Füllen der Schränke kümmern: Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen, … es muss nicht gleich das 16teilige Kochgeschirr und Teller für 24 Personen sein.

Ist keine Küche vorhanden, bleibt die Überlegung, eine neue zu kaufen oder sich nach einer preisgünstigeren gebrauchten Küche umzuschauen. Ein vorher festgelegtes Budget kann hier hilfreich sein.

Viele Mietwohnungen sind bereits mit Beleuchtung ausgestattet, es kann aber auch vorkommen, dass der Mieter sich selbst um Lampen kümmern muss, was je nach Umfang auch schnell zu einigen Hundert Euro Ausgaben führen kann. Diesen Punkt bei Besichtigung und Planung am besten mitberücksichtigen.

Bett und Sofa oder doch Schlafcouch? Esstisch und Schreibtisch oder erstmal nur einen Tisch für alles? Die Erstausstattung ist so individuell wie die Lebenssituation des Mieters – und wie immer stark von den finanziellen Möglichkeiten abhängig. Multifunktionale Möbel können die Ausgaben reduzieren: ein Sitzhocker mit Stauraum z.B. oder ein Bett mit Bettkasten ersetzen einen Teil der Schränke. Und gerade bei der ersten Wohnung ist die Liste der benötigten Dinge oft unendlich. Daher lohnt es sich, auf gute gebrauchte Angebote zu achten, z.B. auf Flohmärkten oder Online-Second-Hand-Portalen sowie Wohnungsauflösungen.

Eine wichtige Investition darf natürlich nicht vergessen werden: Haushaltsgeräte. Ob Waschmaschine, Staubsauger oder Kaffeemaschine, auch hier ist die Liste der benötigten Dinge oft lang, kann aber auch nach notwendig und zweitrangig aufgeteilt werden.

Genereller Tipp, um eine Bedarfsliste zu erstellen: am besten einmal durch die elterliche Wohnung gehen und schauen, was es dort gibt und was man davon unbedingt schon beim Umzug braucht, was überflüssig ist und was man vielleicht auch mit der Zeit erst anschaffen will. Banale Dinge wie Klobürste oder einen Schraubendreher hat man vielleicht nicht direkt im Visier, über ein Fehlen ärgert man sich aber im Nachhinein.

Mietvertrag

Hat man die passende Wohnung gefunden, möchte der Vermieter häufig folgende Unterlagen haben:

  • Mieterselbstauskunft: Rahmendaten zum Bewerber, entweder der Vermieter stellt eine Vorlage zur Verfügung oder man findet ganz leicht eine im Internet
  • Gehaltsnachweise: damit geht der Vermieter sicher, dass sich der Interessent die Wohnung auch leisten kann
  • Bonitätsauskunft: bekannter als Schufa-Auskunft, hier kann der Vermieter sich über die Zahlungsmoral und mögliche Schulden des Mieters informieren.
  • Arbeitsvertrag oder Wohnberechtigungsschein
  • Personalausweis

Auch wenn es für diese Nachweise keine direkte Verpflichtung gibt, sorgt ein Bereitstellen der Unterlagen für einen guten ersten Eindruck und kann bei hoher Nachfrage entscheidend für die Zusage sein.

Die Zusage ist da

Ist der Mietvertrag abgeschlossen, steht einem Umzug nichts mehr im Weg. Passende Kartons kann man in Lebensmittelmärkten erfragen, Bananenkartons sind ideal dafür und werden meistens in den Läden entsorgt. Noch etwas Klebeband und alte Zeitungen und das Einpacken kann losgehen.

Checkliste erste Wohnung:

Einnahmen – Ausgaben gegenüberstellen, um das Budget für die Wohnung zu ermitteln

Mindestanforderung an die Wohnung auflisten

Unterlagen vorbereiten

Bedarfsliste für die Ersteinrichtung erstellen – Must have gegen nice to have

Angebote für Wohnungen, Möbel, benötigte Gegenstände sichten.

Umzugsmaterial und -helfer sowie Werkzeug organisieren.

Natürlich ist jede Lebenssituation individuell und manche Tipps, die für den Einen wichtig sind, werden von dem Anderen nicht benötigt. Sollten Sie Hilfe bei der Wohnungssuche benötigen, zögern Sie nicht, einen Makler des Vertrauens anzusprechen, gerne natürlich auch uns.

 

Euer FKI-Team